Endris Rott, Bürger zu Gmünd, der von Klaus und Hieronymus den Stachelin, Gebrüder ihr Haus und Hofraite am Markt und Salzhaus erkauft hat nebst der Bank davor und den zu ihr gehörigen Rechte, beurkundet, dass er, wenn ihm an dieser Bank Irrung oder Eintrag geschieht, die Verkäufer oder die von diesen gesetzten Bürger (Klaus Stachelin und Hans Schelman) nicht verantwortlich machen will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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