Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Generale, dass künftig keine anderen, als königlich schwedische Acht-, Vier- und Zweigroschenmünzen, auch mecklenburgische und Leipziger Eindrittelmünzen, nebst hiesigen Scheidemünzen bei den Einnahmen und Kassen angenommen werden sollen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Generale, dass künftig keine anderen, als königlich schwedische Acht-, Vier- und Zweigroschenmünzen, auch mecklenburgische und Leipziger Eindrittelmünzen, nebst hiesigen Scheidemünzen bei den Einnahmen und Kassen angenommen werden sollen