Anweisung Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) an die Beamten, bis zum Erlass einer weiteren diesbezüglichen Verordnung, wie Meier anzuweisen, ihre Meierzinsen zunächst einzubehalten und sie nicht an ihre Grundherren abzuführen (zwei handschriftliche Mandate, adressiert an den Landkomtur des Deutschen Ordens in Lucklum)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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