Differenzen zwischen der Stadt Warburg und der Familie v. Wrede zu Menne; die Stadt hält den Wredes, die in W. einen Burgsitz haben, den Burgwein vor, den sie auch den übrigen Brugmännern in W., v. Calenberg, v. Canstein, v. Papenheim und v.Oer, jährlich schuldet. - Register über Einnahmen u. Ausgaben des städtischen Weinschanks für 1678-1683 liegen bei

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner