Ulrich Wochner, Unterlandvogt in Schwaben, erläßt als "verwillkürter" (vereinbarter) Richter Zwischenurteil in Sachen Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, gegen Mathis Ledergerber und Kaspar Schnez als Vormünder der Kinder des +Frick Rottenhüsler betreffend die Mühle zu Altdorf im Flecken unter der steinernen Brücke an der Scherzach. Der Abt beansprucht das Eigentum und Leiherecht an der Mühle, so daß die von den Beklagten vorgenommene Verleihung unrechtmäßig war. Diese verweisen darauf, daß der Vater der Mündel die Mühle für 92 lb 10 d gekauft habe und daß man sie länger als Land- und Lehenrecht sei besessen habe. Während der Abt sich auf einen Leiherevers und Auszüge aus seinen Urbarbüchern beruft, wollen die Beklagten ihr Recht mit der Vernehmung von Biederleuten ("bidermerleut") beweisen. Der Aussteller erkennt nach Rat gelehrter und weiser Leute auf das Verhör. Die Beklagten benennen als Zeugen Jos Geng, ehemaligen Spitalmeister von Ravensburg, Thoman Metzger, Peter Boß, Hans Rüd und andere Einwohner von Altdorf sowie Konrad Poss[er] von Fenken ("Fenchen"). Der Aussteller bestimmt eine Frist für die Beibringung der Zeugen. Inseriert: 27. August ("frytag nach sand Bartholomeus tag") 1473: Mathias Ledergärb, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß ihm Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, bis auf Widerruf bewilligt hat, aus dem Mühlbach oberhalb der Mühle des Klosters, die Frick Rottenhüsler innehat, Wasser zu entnehmen, das er mit einem Rohr in seine Werkstatt leiten darf. Als jährlichen Zins zahlt der Aussteller dafür zu Martini 3 ß d Landswährung. Der Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden. Siegler: Konrad Bodmar, Amman von Altdorf. ohne Datum: Auszüge aus Urbarbüchern des Klosters Weingarten. Frick Rottenhüsler der Müller zinst von der unteren Mühle an der Scherzach 2 1/2 lb d, "ist lehen" und hat Äcker, die im Juchartrodel stehen; Frick zinst 1 lb d von der Wiese, "lyt undern lehern", soll bei der Mühle bleiben und ist Eigen des Klosters. Es soll keine Sägmühle mehr da sein, worüber das Kloster einen Urteilsbrief hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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