Der Notar Martin Hoedtband bekennt, dass die Gebrüder Andreas und Christoph Pape, Christoph Papes hinterlassene Söhne, die durch das Testament ihrer verstorbenen Vaterschwester Walburg Pape verwitwete Pentling zu Erben ihrer hinterlassenen Allodialgüter, der ältere Bruder Andreas Pape aber zum alleinigen Lehnserben eingesetzt seien, ihn gebeten hätten, bei dem Akt der Besitznahme zugegen zu sein und darüber ein Instrument zu fertigen, welchen Akt er unter näherer Beschreibung der einzelnen Besitzstücke zu Protokoll nimmt.

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