Graf Johann von Kleve gibt dem Stiftskapitel zu Wissel, bei dem er das Besetzungsrecht einer Präbende habe, auf Beschwerde über Beeinträchtigung im Nutzungsrechte der Gemeindeweide des Wisseler Eilandes durch Verlehnung eines Teils derselben, ein Weidestück im Kirchspiel Wissel auf dem Galberge zwischen dem Weg nach dem „Kobleck“, dem Weg durch das „Grintfeld“, den Äckern „ter Kulen“ und „an der Dordrecht“ und sichert ihm seine Rechte auf der Gemeindeweide des Wisseler Eilandes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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