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Friedrich Karl Herzogadministrator von Württemberg räumt seinem Lehnsmann Philipp Albrecht von Liebenstein ein erbliches Jagdrecht ein. Nachdem Herzog Eberhard [III.] mit Rezeß vom 4. September 1673 dem Philipp Albrecht als Ersatz für die mit der halben Herrschaft Liebenstein verkaufte hohe und niedere Jagd den Wald Aichart bei Göppingen überlassen hatte und dazu die Anwartschaft auf das noch dem [Grafen] von Degenfeld inkorporierte Jagdgebiet, nämlich das sog. Heuholtz, das Bahnholtz das Riederholtz den Haininger Berg samt dem Leuschenbusch, so hat Philipp Albrecht nun um anderen Ersatz gebeten, da ihm der Aichart mißfällt und die degenfeldische Jagd seither nicht frei geworden ist. Friedrich Karl übergibt, anstatt den Rechten zur Jagd im Aichert, zur Hatz im Schorndorfer Forst und zum hohen Waidwerk in der Lingenösche, nun alle in Liebensteiner markung gelegene Hölzer samt dem Lutzenhöltzlin und Herbstegartlin, darunter auch einige Morgen Gehölz, die zu Faurndau gehören, und das kleine Waidwerk auf den Feldern im Lingenösch zu Eigentum. Bis das genannte degenfeldische Jagdgebiet frei wird, erhält Philipp Albrecht zum Hetzen, Jagen und Pirschen einstweilen ein Gebiet, darin begriffen das Plienspacher, Betzgenrieth und Ruystetter- item der Steglin-, Pfaffen- und Schlatterholz; zusätzlich den Zillenhardt, Schimmelberg, Mädlinsberg und Magrain und das Äckerich. Die Begrenzung des Interims- wie des Gesamtjagdgebiets werden ausführlich und genau beschrieben. Württemberg behält sich in den genannten Waldstücken die Territorial- und alle anderen Hoheitsrechte vor, überläßt die niederen und Forstrechte dem Philipp Albrecht unter der Auflage, Strafen nach der württembergischen Ordnung anzusetzen. An Stelle der jährlich zu liefern gewesenen 24 Enten aus dem Kirchheimer und Schorndorfer Forst erhalten die Herren von Liebenstein die Entenpirsch auf der Fils von der Faurndauer Sägmühle bis zum Eintritt der Nassach oberhalb Ebersbach. Für den siebenjährigen Verzicht auf die degenfeldische Jagd erhält Philipp Albrecht eine näher ausgeführte Anzahl verschiedener Wildarten aus verschiedenen Forsten; schließlich wird die Nachsuche geregelt. Ankündigung zweier gleichlautender Exemplare mit Unterschriften und Siegeln des Ausstellers und des Philipp Albrecht von Liebenstein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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