Papst Urban VI. entscheidet im entstandenem Streit zwischen Conrad Sauer, Pfarrer bei St. Peter zu Poppenreut einerseits, und Wolff Dürr, Pfarrer zu St. Sebald zu Nürnberg andererseits, dass die Kirche zu St. Sebald künftig eine gesonderte Pfarrkirche sein solle, auch beider Kirchen Einkommen nicht getrennt oder geteilt, sondern nach Absterben eines unter beiden Pfarrern zu Poppenreut und Nürnberg dem verbleibenden beider Kirchengefälle verbleiben und dann ein Vikar zu Poppenreut unterhalten werden solle. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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