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Abt Dietrich von Ilfeld (Yleuelt), Propst Heinrich von Lohra (Lare) und die Brüder Heinrich und Hugo gen. von Weilrode (Wilnrode), Burgmannen in Klettenberg, beurkunden die Beilegung des Streites zwischen dem Abt und Konvent zu Volkenroda und Dietrich und Borchard, den Söhnen des Ritters Borchard gen. von Bodungen (Badungen). Letztere verzichten auf ihre Ansprüche an einer Hufe in Großmehrstedt (maiori Mestete), einen Steinbruch in Hüpstedt (fossa lapidum in Hupphingestete), ein Howarte genanntes Wäldchen bei dem Dorfe Kleinkeula (Cula minorem) und zwei Hufen bei diesem Wäldchen. Der Steinbruch in seiner jetzt festgesetzten Begrenzung (sicut nunc determinata est et signata) soll dem Kloster zur Nutzung dienen. Dietrich und Borchard erhalten dafür 6 Nordhäuser Mark, die sie zurückzahlen sollen, wenn sie die versprochene Gewährleistung nicht erfüllen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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