Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1159
Wismar G 127 (W G 4 n. 127)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
(1754) 09.06.1754-30.09.1754
Kläger: (2) Bürgen für den früheren Vizelandrentmeister Kohl
Beklagter: Paul Grube, Kaufmann zu Rostock
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hesse (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. erheben Anspruch auf das Vermögen Kohls und damit auf den Schmuck, den Kohl der Ulrica Jentzen geschenkt hatte und der nun in der Kanzlei des Tribunals deponiert worden ist. Nach dem Urteil im Fall Nr. 1158 befürchten sie, daß Bekl. den Schmuck zurückerhalten könnte, kündigen Rechtsmittel dagegen an und erbitten Fristverlängerung, die sie am 11.06. und nach erneuter Bitte vom 20.07. am 22.07. erhalten. Am 31.08. teilen sie mit, sich in Vergleichsverhandlungen mit Bekl. zu befinden und erbitten erneut eine Fristverlängerung, die sie am 06.09. erhalten. Am 23.09. erklärt Bekl., daß die Frist verstrichen sei und bittet, ihm den deponierten Schmuck zurückzugeben und Kl. zur Bezahlung der Prozeßkosten zu verurteilen. Das Tribunal weist Kl. am 28.09.1754 entsprechend an.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1754
Prozessbeilagen: (7) Mitteilung des Christian Ludwig Hundt vom 31.08.1754; Aufstellung über Prozeßkosten des Bekl. vom 23.09.1754 (3 Rtlr 3 s)
Beklagter: Paul Grube, Kaufmann zu Rostock
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hesse (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. erheben Anspruch auf das Vermögen Kohls und damit auf den Schmuck, den Kohl der Ulrica Jentzen geschenkt hatte und der nun in der Kanzlei des Tribunals deponiert worden ist. Nach dem Urteil im Fall Nr. 1158 befürchten sie, daß Bekl. den Schmuck zurückerhalten könnte, kündigen Rechtsmittel dagegen an und erbitten Fristverlängerung, die sie am 11.06. und nach erneuter Bitte vom 20.07. am 22.07. erhalten. Am 31.08. teilen sie mit, sich in Vergleichsverhandlungen mit Bekl. zu befinden und erbitten erneut eine Fristverlängerung, die sie am 06.09. erhalten. Am 23.09. erklärt Bekl., daß die Frist verstrichen sei und bittet, ihm den deponierten Schmuck zurückzugeben und Kl. zur Bezahlung der Prozeßkosten zu verurteilen. Das Tribunal weist Kl. am 28.09.1754 entsprechend an.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1754
Prozessbeilagen: (7) Mitteilung des Christian Ludwig Hundt vom 31.08.1754; Aufstellung über Prozeßkosten des Bekl. vom 23.09.1754 (3 Rtlr 3 s)
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ