Das Capitel von Cleve sichert dem Edel-Fräulein (domicelle) von der Leyzyp, nach ihrem Ableben die Abhaltung von alljährlich 12 Memorien, eine an ihrem Sterbetage, die übrigen von Monat zu Monat, zu, unter der Verpflichtung, zu jeder Memorie 3 Solidi als Präsenzgefälle aus der Rente als Leibrente von ihnen an Jene zu entrichtende Summe zu zahlen, fünf Solidi Präsenzgefälle alljährlich zur Feier der Memorie der Eltern desselben Fräuleins, Adolph und Aleydis von Leyzyp (in crastino Clementis, 24 November) und ebenso viel stets an dem festlich zu begehenden Tage der h. Cäcilia (22 November) zu vertheilen. Datum anno Domini M. CCC. quinquagesimo crastino inventionis s. Crucis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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