Der Rat der Stadt Schleswig einigt sich mit Paul von Sandbeck über ein streitiges Haus und Hof dahingehend, dass Paul von Sandbeck das Haus auf Lebenszeit ohne alle Beschwerung besitzt und gebraucht, nach seinem Tode aber von diesem Haus dieselben Lasten wie von anderen Bürgerhäusern auch geleistet werden sollen. d.d. 1471 ame negesten Mandaghe na luce dess hilligen evangelisten.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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