Differenzen über den statum religionis et politiae in der Grafschaft Pappenheim, welche sich zwischen den Herren Grafen, auch deren Untertanen und Bedienten, ereignet, von Kurfürstlicher Durchlaucht zu Sachsen aber vermittelst Kommission durch deren Abgesandten zu Regensburg, Herrn Schott, zu wiederholten Malen verglichen, auch als auf Seiten der katholischen Herren Grafen dem endlichen Vergleich zuwider gelebt, dieselben anderweit nachdrücklich zur Gebühr ermahnt und was zugleich mit die Wiederbestellung der Amtsverwalter- und Zinsmeisterei, Ersetzung des pappenheimschen Syndikats, auch dass der Vizereichsquartiermeister Funcke entweder abgeschafft oder zur Gebühr angehalten, und hierüber die marschallische Kanzlei zu Regensburg mit zwei Personen versorgt werden solle, erinnert worden

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Sächsisches Staatsarchiv
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