Die Äbtissin Linsa und der Konvent zu D. verpflichten sich zu bestimmten Leistungen aus den 47 Morgen Land und einer Holzgewalt zu Heckhausen (Heddenhusen), die Elisabeth von Bruckusen dem Kloster übereignet hat, sowie aus 1 1/2 Morgen Land bei Lützelrath, einer früheren Schenkung der Elisabeth. Die Erträge kommen lebenslänglich zur Hälfte der Elisabeth, später, aber nur aus den 47 Morgen, ihrem Sohne, dem Priester Heinrich, zu. Auch soll, wenn das Kloster aus Armut oder Zwang verlassen werden muß, die Nonne Sewigis, Tochter der Elisabeth, aus den Gütern erhalten werden. Mitsiegler: Abt Giselbert von Camp. (sabbato p. ascensionem domini).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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