Bartholmes Truchses von Bomersfelden, Landrichter zu Nürnberg, erkennt in der Klagsache des Contz Schütz von Vtenrewte gegen den Rat der Stadt Nürnberg, vertreten durch Erhart Haller und Berchtold Pfintzing, wegen Beeinträchtigung des Erbrechtes an einer Forsthube zu Tennenlo zu Recht, dass die Stadt wegen Nichterscheinens des Klägers für diesmal aller Ansprüche ledig sein soll. - Siegler: das Landgericht.

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Staatsarchiv Nürnberg
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