Vor Henrich zu Mittelsten Berghausen, Hofesrichter des freien Reichshofes Herbede, bekennen Diderich Bleneman zu Querenbergh und Catrina seine eheliche Hausfrau, daß ihnen Elisabeth vom Damme Wittibe Hambachs auf Lichtmeß des laufenden Jahres 25 Rthlr. vorgestreckt hat. Da sie bereits Michaelis 1647 von dieser 25 Rthlr. entliehen haben und demnach insgesamt 3 Rthlr. Zinsen zu entrichten schuldig sind, so verspricht Bleneman, der erwähnten Wittwe alle Jahre in der Erntezeit 1 Fuder Gerstse oder Roggen mit dem Stroh nach ihrem Hause zu bringen, dessen Wert bei der Berechnung der Zinszahlungen anzurechnen ist. Er verpfändet zur Sicherheit alle seine Güter, besonders 2 Scheffelsaat Landes an dem Carlsberge "uffm lüttgen sypen", zwischen Cliffmans und Beckmans Länderein gelegen. - Zeugen: Dieterich Deitermann, Cordt Cliffmans und Robert Lammertinck.

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