Claus Erhart von Egenhausen, derzeit zu Untertalheim gesessen, bekundet in seinem Urfehdebrief, dass jeder Inhaber des Widdumsgutes zu Untertalheim, welches der Pfarre zu Untertalheim zinsbar ist, verpflichtet ist, das Mesneramt und die Kirchen mit allen zugehörigen Diensten jederzeit bestens zu versehen. So hat er von Konrad Kechler von Schwandorf zu Talheim, seiner Obrigkeit, ein Widdumsgut erhalten zur Versehung des Mesneramtes. Er habe aber nicht den Kirchendienst geleistet, nicht das Licht vor dem Sakramentshäuslein angezündet oder sonstige Mesnerdienste ausgeübt, so dass sich die Priester über ihn beschwerten. Nach einer ersten Verwarnung habe ihn seine Obrigkeit gefangen genommen. Zur Einsicht gelangt habe Claus Erhart bei Gott und den Heiligen geschworen, in Zukunft so lange er lebe sein Mesneramt mit allen zugehörigen Diensten so zuverlässig zu versehen, dass keine Klagen mehr aufkommen. Bricht er aber sein Gelübte, so soll er überall als Meineidiger und Übeltäter verfolgt werden
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Claus Erhart von Egenhausen, derzeit zu Untertalheim gesessen, bekundet in seinem Urfehdebrief, dass jeder Inhaber des Widdumsgutes zu Untertalheim, welches der Pfarre zu Untertalheim zinsbar ist, verpflichtet ist, das Mesneramt und die Kirchen mit allen zugehörigen Diensten jederzeit bestens zu versehen. So hat er von Konrad Kechler von Schwandorf zu Talheim, seiner Obrigkeit, ein Widdumsgut erhalten zur Versehung des Mesneramtes. Er habe aber nicht den Kirchendienst geleistet, nicht das Licht vor dem Sakramentshäuslein angezündet oder sonstige Mesnerdienste ausgeübt, so dass sich die Priester über ihn beschwerten. Nach einer ersten Verwarnung habe ihn seine Obrigkeit gefangen genommen. Zur Einsicht gelangt habe Claus Erhart bei Gott und den Heiligen geschworen, in Zukunft so lange er lebe sein Mesneramt mit allen zugehörigen Diensten so zuverlässig zu versehen, dass keine Klagen mehr aufkommen. Bricht er aber sein Gelübte, so soll er überall als Meineidiger und Übeltäter verfolgt werden
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 3/77 Nr. 53
No 33
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 3/77 Unterlagen zur Geschichte der Freiherren Kechler von Schwandorf und Schertel von Burtenbach
Unterlagen zur Geschichte der Freiherren Kechler von Schwandorf und Schertel von Burtenbach >> 1. Urkunden und Unterlagen aus dem Archiv der Freiherren von Kechler von Schwandorf Schloß Unterschwandorf >> 1.1. Urkunden der Kechler von Schwandorf
1563 Oktober 19
34,5 x 39 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Claus Erhart von Egenhausen, derzeit zu Untertalheim gesessen, Mesner
Empfänger: Konrad Kechler von Schwandorf zu Talheim
Siegler: Juncker David Platz von Rotenstein, derzeit zu Horb
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: an Pressel anhängendes Siegel leicht beschädigt
Publiziertes Regest: Kraus Nr. 107
Empfänger: Konrad Kechler von Schwandorf zu Talheim
Siegler: Juncker David Platz von Rotenstein, derzeit zu Horb
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: an Pressel anhängendes Siegel leicht beschädigt
Publiziertes Regest: Kraus Nr. 107
Erhart, Klaus
Kechler von Schwandorf, Konrad
Platz von Rotenstein, David
Untertalheim, aufgeg. in Talheim, Horb am Neckar FDS; Pfarrei
Untertalheim, aufgeg. in Talheim, Horb am Neckar FDS; Widdumsgut
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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- 1. Urkunden und Unterlagen aus dem Archiv der Freiherren von Kechler von Schwandorf Schloß Unterschwandorf (Gliederung)
- 1.1. Urkunden der Kechler von Schwandorf (Gliederung)