Dr. jur. Johann von Stalbergen und Bauduin van der Boe, beide Räte und Mitglieder der Re­chenkammer des Königs von Spanien als Herzog von Geldern an Heinrich von Honnepel gnt. von der Impel, der das Vogtamt in der Vogtei Geldern im Auftrag ausgeübt hat: Auf Befehl des Kanzlers und der Räte von Geldern und Zutphen vom 7.4.1572 teilen sie mit, daß nach dem Tode der Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg, Witwe zu Geldern, alle Rechte aus dem Amt an den König von Spanien als Herzog von Geldern gefallen sind und daß er das Amt fortan in dessen Namen führen und den Treueid leisten müsse. Nachdem sie den Heinrich von Honnepel gnt. von der Impel auf seinen katholischen Glauben überprüft haben und er bereit zur Weiter­führung des Amtes sei, wird er provisorisch in seinem Amt bestätigt, allerdings unter Ausschluß von Nachteilen für den König, die sich aus den Pfandschaftsansprüchen der Grafen von Moers ergeben könnten (2 Papiersiegel und Unterschriften). 1572 April 17.

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Kreisarchiv Viersen
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