König Georg III. von England, Kurfürst von Hannover, garantiert den württembergischen Erbvergleich von 1770. Anfang: "Wir Georg der Dritte von Gottes Gnaden, König von Großbritannien t.t. Urkunden und bekennen hiemit für uns und unsere Nachfolger an der Chur: Wasmassen Wir von der Wirtembergischen Landschafft..." Schluss: "...Urkundlich unserer eigenhändigen Unterschrift und beygedrucktem Königlich. Chur-Fürstlichem Innsiegel. Gegeben auf unserm Palais zu St. James den 31. May des 1771. Jahrs unsers Reichs im eilften."