Ratifikation des am 23. Aug. 1808 zwischen Baden und der Schweiz abgeschlossenen Vertrags wegen wechselseitiger Heiraten der beiderseitigen Staatsangehörigen und Ratifikation des am 30. Aug. 1808 in Aarau zwischen Baden und der Schweiz abgeschlossenen Vertrags wegen gegenseitiger Verfolgung und Auslieferung der Verbrecher.
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Nr. 6431
Neuere Staatsverträge/Schweiz Konv. 067 Nr. 8
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen
Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen >> II. Neuere Staatsverträge >> Verträge zwischen Baden und der Schweiz
Freiburg im Üechtland, 6. Nov. 1809
Enthält: I. Ratifikation. Unterschriften des Präsidenten und des Kanzlers der Tagsatzung und Siegel.
II. Ratifikation. Unterschriften des Präsidenten und des Kanzlers der Tagsatzung und Siegel. Papier, Original.
III. Dabei: 1. Vollmacht für die Auswechslung der Ratifikationen. Freiburg im Üechtland, 6. Nov. 1809. Unterschriften des Präsidenten und des Kanzlers der Tagsatzung und Siegel.
2. Note des Landammanns an den badischen Bevollmächtigten. Unterschriften des Präsidenten und des Kanzlers der Tagsatzung und Siegel.
3. Auswechslungsprotokoll der Ratifikationen. Schaffhausen, 23. Nov. 1809. Unterschriften der beiden Bevollmächtigten und Siegel.
II. Ratifikation. Unterschriften des Präsidenten und des Kanzlers der Tagsatzung und Siegel. Papier, Original.
III. Dabei: 1. Vollmacht für die Auswechslung der Ratifikationen. Freiburg im Üechtland, 6. Nov. 1809. Unterschriften des Präsidenten und des Kanzlers der Tagsatzung und Siegel.
2. Note des Landammanns an den badischen Bevollmächtigten. Unterschriften des Präsidenten und des Kanzlers der Tagsatzung und Siegel.
3. Auswechslungsprotokoll der Ratifikationen. Schaffhausen, 23. Nov. 1809. Unterschriften der beiden Bevollmächtigten und Siegel.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:11 MESZ
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