Bm. und Rat der Stadt Biberach beurkunden, daß sie einen Streit zwischen dem Gotteshaus H. und Klaus Jeckhlin von Hagenbuch, B. zu Biberach, und seiner Hausfrau Anna Striblin, die als Inhaberin eines Korneliergutes sich weigert, dem Kl. Fastnachtshennen und Hauptrecht zu geben, da sie nicht mehr am ursprünglichen Ort wohnt, als nicht zuständig an das Gericht der Abtei Buchau verweisen, von dem das Kl. H. die Korneliergüter zu Lehen trägt. Inseriert ist eine Urkunde von 1467 März 5 [U (+ 250)].

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...