Gf. Ulrich [V.] von Württemberg schließt mit Abt Berthold von Kl. Adelberg und mit Einwilligung des Hausvaters des Kl. Adelberg, des Abts zu Roggenburg, eine Verabredung, wonach das Frauenkl. zu Adelberg in das nur von zwei Frauen besetzte Kl. zu Lauffen a. N. verlegt werden und die Frauen nach ihrer bisherigen Regel daselbst leben oder die Regel des Predigerordens je nach dem Willen des Papstes annehmen sollen. Der Gf. verpflichtet sich, dem Kl. Lauffen neben seinen bisherigen Einkünften 130 lb h jährl. Zins unter Verweisung auf Güter zu gewähren, 1000 fl an dem Kl. Lauffen zu verbauen und die auf den Adelberger Hof zu Heilbronn verschriebene Schuld gen Speyer von 1000 fl zu übernehmen; das Kl. Adelberg hingegen übergibt dem Kl. Lauffen seine Höfe, Weingarten, Gülten und Güter zu Flein, Lauffen, Haberschlacht und anderwärts im Zabergäu. Der Gf. soll um die Genehmigung der Kl.verlegung beim Papst einkommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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