Ramung der Ältere von Kammerstein verzichtet zugunsten des Klosters St. Emmeram auf das ihm vom Kloster verliehene Patronatsrecht der Kirche Rohr und einige Zehnten, Höfe, Hufen und Lehen (siehe Urkunde Nr. 155) gegen die Begehung eines Jahrtags zu seinem Gedächtnis durch das Kloster. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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