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Graf Johann Friedrich von Hohenlohe und Gleichen, Herr zu Langenburg und Kranichfeld etc. belehnt nach dem Mannfall Erhard Gustav für sich und Kraft Vollmacht dessen jungen Bruder Erhard von Lentersheim [zu Alten- und Neuenmuhr] zu rechtem Mannlehen mit einem Hof zu Büchelberg bei Neuenmuhr und einem Hof zu Großholz auf dem Hahnenkamm. - Siegler: der Aussteller mit dem größeren Lehenadministrations-Siegel.

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Staatsarchiv Nürnberg
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