von Oppen: Auseinandersetzung um die Sukzession in das Gut Pitschen
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17B 4340 (237322)
17B (1711956) Rep. 17B Oberamtsregierung der Niederlausitz
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1746-1747
Enthält: Vertrag zwischen Catharina Margarethe von Stutterheim geb. von Oppen und Eva Sabine von Oppen sowie den Brüdern Georg Friedrich, Joachim Erdmann und Johann Nicolaus von Oppen, 21. November 1746. - Vertrag zwischen Catharina Margarethe von Stutterheim geb. von Oppen und Eva Sabine von Oppen als Allodialerben des Christian Ludwig von Oppen sowie den Brüdern Ernst Christian Ludwig und Caspar Wilhelm von Oppen als Söhne des verstobenen Christoph Friedrich von Oppen wegen der Lehnsfolge am Gut Pitschen, 23. Februar 1747. - Vergleich zwischen Catharina Margarethe von Stutterheim geb. von Oppen und Eva Sabine von Oppen und Caspar von Oppen wegen der Lehnsfolge in das Gut Pitschen, 6. Dezember 1747.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:20 MESZ
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