Urkunde 9
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5WV 021B Stift St. Goar Stift St. Goar
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30.9.1401
Regest: Vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Husen (St. Goarshausen) bekennen Helle Grisingis Sohn von. Burnich (Bornich) und seine Frau Katharina, von dem Abt und Konvent des Klosters zu Sante Dissibodenberge (Disibodenberg) einen Weingarten in cleyne Randilsdail erblich geliehen zu haben, ferner einen Weingarten in gross Randilsdail uff Elle Menchins Weingarten, der vor Zeiten Peter Benders von Burnich (Bornich) gehörte, ferner einen Weingarten in der Heynbach an dem Huttennacke, der vor Zeiten Herman Clockeners von Bornich gehörte, für 5 Gulden ewigen Zins jährlich zu Weihnachten, und setzen als Unterpfand ihren Weingarten in Ergerssyhen zwischen Engelmans, Bruder des vorgen. Hellen, und Wilkins von Burnich Weingärten. Das Unterpfand kann mit Zustimmung der Schöffen durch andere Güter in der Bornicher, Husener oder Weseler Gemarkung ersetzt werden. Es siegelt das Gericht. Datum anno domini 1401 in crastino sancti Michahelis archangeli. Org. (deutsch) Perg. Siegelrest an Perg.-streifen. Angeheftet Urkunde Nr. 12 und ein Perg.-streifen mit folgender Bemerkung (15. Jh.): Nota die herren von Diese boden berge verkudit diese VII gulden geldis mit Nollen Wellen son von Heymbach und die presencie canoniken und vicarien zu Sentgowere kauften die egenanten VII gulden ewigen zinsis vor C XL gulden umme denselben Nollen.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:36 MEZ