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Äbtissin Anna [Wittmayer] des Klosters Baindt verleiht dem Ehepaar Jacob Ott ("Otth") und Walburga Zembrot ("Zembrött") aus Ankenreute das Gut und den Hof Ankenreute mit den umliegenden Ländern gegen näher bestimmte Frondienste, Geld-, Getreide- und Viehabgaben als Leiblehen. Bei Zuwiderhandeln oder mit dem Tod beider Ehepartner fällt das Lehen an das Kloster Baindt heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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