Wolfgang Wolfauer von Neuhausen (Newnhausen) bekundet für sich und seine Ehefrau Barbara, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihnen auf dem Forstlehen des Klosters in Neuhausen Erbrecht verliehen hat. Sie sollen das Forstlehen persönlich bestellen und davon Herrengült und Stiftsleistungen, Vogtei, raiß, Steuer und Scharwerk entrichten. S: Paul Gunthir, Richter von Regensburg