Mandat Kaiser Maximilians II. für seine Kriegsherren und Kriegsräte betreffend die Bekämpfung der Freibeuter auf der Ems (Stromen der Embsten) und in angrenzenden Orten, unter Zuhilfenahme der Niederländisch-Westfälischen Kreisstände. Diese sollen die geraubten Waren, Güter, Geld, Gut, Schiffe etc. restituieren und die Täter in Haft nehmen.