Appellationis Auseinandersetzung um Gewährung sicheren Geleits
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(1) 1568
Wismar J 52 (W J n. 52)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
(1785) 24.05.1785-07.06.1785
Kläger: (2) Amtsrat Oldenburg zu Strömkendorf, Amtmann Oldenburg zu Redenthin, N N von Müller auf Detershagen, N N von Grell auf Madsow, N N von Liebeherr auf Steinhagen, N N Wiechmann, Pächter zu Neuhof, N N Oldenburg, Pächter zu Hagebök, N N Seer, Pächter zu Tatow, N N Kossel, Pächter zu Voigtshagen, N N Kauffelt, Pächter zu Wichmannsdorf und N N von Storch, Assessor auf Hoppenrade als Jordansche Kreditoren (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. vom 24.05. den Kl.n eine Frist von 2 Tagen zur Einbringung ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil zu setzen, verfügt das Tribunal am selben Tag eine 3tägige Frist. Am 27.05. erbitten Kl. Fristverlängerung, eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 30.05. legen Kl. ihre Beschwerde gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Wismarer Rat hat Bekl. nach dessen Konkurs sicheres Geleit zum Verlassen der Stadt gewährt, Kl. appellieren dagegen, da sie befürchten, daß Bekl. flieht, ohne ihnen seine Schulden bezahlt zu haben. Außerdem appellieren sie dagegen, dem Rat einen Vorschuß von 50 Rtlr für Unterhalts- und Bewachungskosten Jordans leisten zu müssen. Das Tribunal weist die Appellation am 04.06. ab und verweist Kl. auf die Erkenntnis des Rates in der Konkurssache. Am selben Tag bittet Bekl. darum, Kl.n die Frist zum Einreichen von Rechtsmitteln auf einen Tag zu befristen. Das Tribunal setzt Kl.n am 06.06.1785 eine 3tägige Frist, die Kl. erklären am selben Tag auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 02., 20. und 21.05.1785; Bestätigung des Kopisten C.H. Siegmund über erhaltenen Schriftsatz vom 27.05.1785; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 20.05.1785
Beklagter: Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. vom 24.05. den Kl.n eine Frist von 2 Tagen zur Einbringung ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil zu setzen, verfügt das Tribunal am selben Tag eine 3tägige Frist. Am 27.05. erbitten Kl. Fristverlängerung, eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 30.05. legen Kl. ihre Beschwerde gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Wismarer Rat hat Bekl. nach dessen Konkurs sicheres Geleit zum Verlassen der Stadt gewährt, Kl. appellieren dagegen, da sie befürchten, daß Bekl. flieht, ohne ihnen seine Schulden bezahlt zu haben. Außerdem appellieren sie dagegen, dem Rat einen Vorschuß von 50 Rtlr für Unterhalts- und Bewachungskosten Jordans leisten zu müssen. Das Tribunal weist die Appellation am 04.06. ab und verweist Kl. auf die Erkenntnis des Rates in der Konkurssache. Am selben Tag bittet Bekl. darum, Kl.n die Frist zum Einreichen von Rechtsmitteln auf einen Tag zu befristen. Das Tribunal setzt Kl.n am 06.06.1785 eine 3tägige Frist, die Kl. erklären am selben Tag auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 02., 20. und 21.05.1785; Bestätigung des Kopisten C.H. Siegmund über erhaltenen Schriftsatz vom 27.05.1785; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 20.05.1785
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ