Domdechant und Kapitel der Kirche zu Münster verpachten dem Herman Schomaker anders genant Munsterherman das Gut Uphues vor Schöppingen auf elf Jahre, woraus er jährlich der Kellnerei auf Martini drei Molt Gerste Münstermaß außer der bisher von ihm entrichteten Pacht, den Zehnt und die Geldpacht geben soll. Er soll auch Aufsicht über die Wechsel von Hörigen haben und Sterbfälle melden, wie es Gerdt Byfanck früher getan hat. Stirbt er innerhalb der elf Jahre, kann sein Sohn, wenn er will, das Erbe für die restliche Pachtzeit behalten. Ankündigung des Kapitelsiegels ad causas. fridagz na Cantate

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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