Joh. Callenberg, Joh. Türich, Joh. Gruthölter, Herm. Hanius und Joan Behmer, Vorsteher und Eingesessene des Gerichts Castrop, welche den 3 im Gericht Castrop einquartierten Companien von dem im Amt Bochumb einlogierten französischen Bataillon de la Fere Nahrung für den ganzen Monat Juli sowie 1294 Reichstaler 20 1/4 Stüber bar bezahlen mussten, bekennen sich gegen Conrad Frhrn. v. Strunckede, Drosten zu Bochumb und Castrop zu einem in 3 Wochen zurückzuzahlenden Vorschusse von 208 Reichstalern 20 1/4 Stüber.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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