Die Brüder Haim, Hans zu Sulmingen, Kunz von Maselheim ("Maselhaimb"), Georg zu Schönenbürg und Strölin von Laupheim ("Lauphaimb") bekennen, daß Hans Haim, als die Schmiede zu Sulmingen verbrannte und der Schmied eine neue baute, dies verhindern wollte, und gestehen nun dem Ammann und der Gebauerschaft zu Sulmingen zu, daß die Schmiede zu Recht bestehe und daß er sie nicht angreifen werde. Weiter bekennen sie, daß derselbe der Äbtissin und dem Kv. zu H., deren Leibeigener er ist, nicht gehorsam war, deswegen von Bm. und Rat der Stadt Biberach gefangengesetzt aber wieder entlassen wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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