Arndt Volenspet beurkundet für sich, seine Ehefrau Anna und seine Erben, dass die Streitigkeiten zwischen ihm und dem verstorbenen Johann von Brame (Johanne van Brame) beigelegt sind und sämtliche Schäden, die Brame von Volenspet und seiner Frau (van my und myner megten) beklagt hat, gegenüber Hartlone und Imgen von Brame sowie ihren Brüdern und Schwestern als Kinder und Erben des Johann von Brame beglichen werden durch seine Kötterstätte und ihre Nutzung. Die Stätte liegt in Mark vor dem Steinweg, auf der Weststeite des Steinwegs. Die Stätte wird ohne Rentenbelastung übergeben. Siegelankündigung des Ausstellers Arndt Volenspet. Zeugen: Bertolt Goltsmyt, Pfarrer (prester opp dusse tyt capellayn), Heinrich Werninghoff (Hinrich Wernynckhoff), Bürger zu Hamm. Datum anno Domini Mo CCCCo lxxx secundum sabbatum post Anthonii confessoris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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