Streit um den Nießbrauch (die Leibzucht) des Holterhofs, den Maria von der Horst, verheiratete von Virmond, die ehemalige Witwe des appellantischen Bruders Johann von der Horst vor der 1. Instanz eingeklagt hat. Berufung gegen das (Immissions-)Urteil der Vorinstanz vom 21. Juni 1669. Appellatische Einreden der „Desertion“ und der Verletzung des „privilegium de non appellando in possessorio“ gegen den Gerichtsstand des RKG.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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