Streit um den Nießbrauch (die Leibzucht) des Holterhofs, den Maria von der Horst, verheiratete von Virmond, die ehemalige Witwe des appellantischen Bruders Johann von der Horst vor der 1. Instanz eingeklagt hat. Berufung gegen das (Immissions-)Urteil der Vorinstanz vom 21. Juni 1669. Appellatische Einreden der „Desertion“ und der Verletzung des „privilegium de non appellando in possessorio“ gegen den Gerichtsstand des RKG.
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Streit um den Nießbrauch (die Leibzucht) des Holterhofs, den Maria von der Horst, verheiratete von Virmond, die ehemalige Witwe des appellantischen Bruders Johann von der Horst vor der 1. Instanz eingeklagt hat. Berufung gegen das (Immissions-)Urteil der Vorinstanz vom 21. Juni 1669. Appellatische Einreden der „Desertion“ und der Verletzung des „privilegium de non appellando in possessorio“ gegen den Gerichtsstand des RKG.
AA 0627, 2786 - H 1764/5807
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1670 - 1673 (1628 - 1671)
Enthaeltvermerke: Kläger: Arnold Christoph von der Horst zu Hellenbruch, Drost zu Vlotho (Kr. Herford), (Bekl.) Beklagter: Adrian (Wilhelm) von Virmond zu Neersen (Kr. Kempen- Krefeld) und zu Düsseldorf namens seiner Gattin Maria von der Horst und Konsorten, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Marx Giesenbier [1665] 1670 - Subst.: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Ulrich Stieber [1663] 1670 - Subst.: Lic. Johann Walraff Prozeßart: Appellationis den Holterhofbetreffend Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht (Räte) zu Düsseldorf 1669 - 2. RKG 1670 - 1673 (1628 - 1671) Beweismittel: Originales Testament des Arnold von der Horst, Dompropsts von Paderborn, von 1628 (Q 14). Erbvergleich zwischen den Brüdern Johann, damals Domherr von Minden, Heinrich, Domherr von Speyer und Kanoniker von Bruchsal, Arnold Christoph, kurbrandenburg. Drost zu Vlotho, und Diederich von der Horst von 1653 (Q 20). Beschreibung: 3 cm, 95 Bl., lose; Q 1 - 20, 2 Beilagen prod. 24. Jan. und 2. Mai 1670.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:14 MESZ