Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann Dominicus Spinola (Giovanni Domenico Spinola), päpstlicher
Protonotar, Referendar und Generalauditor, ordentlicher Richter über
Kirchenstra...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1624 Juli 5
Ausfertigung, Pergament, an Hanfschnur angehängtes Wachssiegel in Metallkapsel (Siegelbild fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome ex edibus nostris sub anno a nativitate Domini millesimo sexcentesimovigesimoquarto indictione septima die vero quinta Iulii pontificatus autem sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Urbani divina providentia pape octavi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Dominicus Spinola (Giovanni Domenico Spinola), päpstlicher Protonotar, Referendar und Generalauditor, ordentlicher Richter über Kirchenstrafen und allgemeiner Exekutor lässt von seinen Notaren auf Bitten von Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, und seines Agenten Mathias de Valle eine mit einer Bleibulle versehene Urkunde Leo X. [von 1513 Mai 6] transsumieren; das Transsumpt wird in der Audientia publica literarum contradictarum verlesen; die Urkunde lag im unbezweifelbar echten und unbeschädigten Original vor. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Rom. Inserierte Urkunde: Urkunde Leos X. von 1513 Mai 6 [Nr. 1436]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Am Rand: (Transumptum bullarum unionis monasterii in Hersfeldt monasterio Fuldensis).
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Julius Oluidlo [?] und Dominikus Amadeus, Notare
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johannes Dominicus Spinola, päpstlicher Protonotar
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Vgl. das weitere Transsumpt vom selben Datum unter Nr. 1807.
Unter der Plica links: Gestempeltes Notarszeichen; (Ego Chusanoes [?] Roscibus cur carl cam [...] [?] / pri [...] tran[...] [...]upti publicandum [?]).
Unter der Plica rechts: ([...] Bichus [...] [?] / Transsumptum [....] urbana [?]).
Inserierte Urkunde von 1513 Mai 6: Papst Leo X. genehmigt die Inkorporation des Klosters St. Simon und Judas in Hersfeld in das Kloster Fulda. Volpert [Riedesel zu Bellersheim], Abt von Hersfeld, hat durch seinen Prokurator Johannes Büren, Kleriker der Diözese Würzburg, in die Hand des Papstes sein Abbatiat resigniert; dadurch war das Kloster Hersfeld in Rom vakant geworden; der gewählte Kaiser Maximilian [I.] empfahl daraufhin den bereits zum Koadjutor mit dem Recht zur Nachfolge im Amt bestimmten Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, als Abt von Hersfeld. Das Kloster Hersfeld war in den letzten Jahren wegen der Machtlosigkeit der Äbte von verschiedenen Missgeschicken und Schulden betroffen, die Gebäude befinden sich in schlechtem Zustand. Da keine Aussicht auf Besserung aus eigener Kraft bestand, hat der Papst entschieden, das Kloster Hersfeld dem Kloster Fulda auf Dauer zu inkorporieren, damit es unter dem Schutz Abt Hartmanns eine vorteilhafte Entwicklung nimmt. Auf Bitten Kaiser Maximilians hat der Papst die Einkünfte und alle Rechte des Klostes Hersfeld dem Kloster Fulda inkorporiert; eine besondere Erlaubnis des Diözesanbischofs ist dafür nicht nötig. Die Einkünfte des Kloster Hersfeld übersteigen im Jahr 60 Kammer-Golddukaten nicht. Das Kirchenrecht steht dem nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom. Ad ea per que ecclesiarum. (Datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominice millesimo quingentesimo tertiodecimo pridie Nonas Maii pontificatus nostri anno primo) [1513 Mai 6].
1629 wird Johann Dominicus Spinola Kardinal der Titelkirche Sta. Caecilia.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.