Johann Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., beurkundet auch als Vertreter seiner Gebrüder, dass sich Elsa Dannenmayer zu Langrain, eheliche Tochter des Matthias (Deus) Dannenmayer und der Agatha Martini daselbst und als ihre Leibeigene bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt", gegen Zahlung von 4 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannte Elsa von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt freien Zug und erlaubt ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr Hauswesen einzurichten, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den truchsessischen Herrschaften steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es damit "derselben [d. i. der Herrschaften] geprauch nach" gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Elsa, sollte sie über kurz oder lang wieder in die Herrschaften der Truchsess von Waldburg ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller, seinen Brüdern oder ihrer aller Erben deswegen vertragen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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