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Vor den Schöffen des Hofes zu Meer im Land Daelhem sühnen sich Kantor Gerart von Gronselt und Kanoniker Gerhard von Mertzen als Vertreter des Kapitels U. L. F. zu Aachen einer- und Ruytzen von Lyebeck andererseits, unter Vermittlung R. Collats, Herrn zu Bailhet, Burggrafen zu Limburg, und Dyedericks Crommel von Nechtersheyn, Burggrafen zu Daelhem, hinsichtlich des von Letzterem (für von seinem Vater Ruyetzen her rückständig gebliebene Erbpacht von 16 Müdde Spelz) zu Unterpfand gestellten Landes, indem dieses Unterpfand bis zur Ablöse auf c. g. spezifizierte Bönner Ackerland daselbst fixiert wird. G. int jair unss heren Dusent vierhondert ind eynindseestzich up den nuynden dach in Mertze.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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