Johann und Dietrich von Lieradt (Lerade), Vater und Sohn, stellen den Kindern der Ehegatten Diederich Quadt und Regina von Bornheim, Johann, Fyechen (Sophia) und Anna, eine Verschreibung über 25 Gulden jährlicher Rente, herrührend von einer Kapitalaufnahme der Ehegatten WIlhelm v. Nesselrode und Anna v. Arendal, unter Verpfändung ihres Erbes zu Honsdorp im Kirchspiel Würm (von dem Wurme) aus, unter Genehmigung des Herzogs Johann zu Jülich-Berg, ältesten Sohnes zu Kleve, als Lehnsherrn wegen der Herrlichkeit Randerath. G. im jair unss heren Dusent IIIIc und XII uff onsers herren himmelfarts dagh. (Falsch datiert, muss 1512 sein)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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