Jakob Schraishohn d. J. von Heimsheim, gef., weil er entgegen der Landesordnung hinweg in den Krieg gezogen war, jedoch auf Fürbitten und unter der Bedingung freigelassen, dass er 100 fl verbürgt, sich auf Befehl wieder stellt, kein Gewehr mehr trägt und seine Atzung bezahlt, verspricht, dies alles zu tun und schwört U. Er stellt ferner 4 Bürgen, die im Falle der Übertretung dieser U. oder Nichtstellung mit 100 fl für ihn haften. Bürgen: Michel Wiest, Jakob Schraishon d.A., Gall und Hans Scheifelin, alle B. zu Heimsheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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