Die Appellanten wenden sich gegen ein durch Wilhelm Clingeler am Kuringer Lehnssaal in der Auseinandersetzung um den großen und kleinen Zehnten vom sogenannten „Kirchfeldgen“ außerhalb von Eisden erwirktes mandatum manutentionis et inhibitionis. Der Zehnte zu Eisden stehe zu zwei Dritteln dem Stift Thorn und zu einem Drittel dem Pfarrer von Eisden zu. Der Appellat habe jedoch seit 1738 die Zahlung verweigert. Die Appellanten wandten sich wegen des ausständigen Zehnten an das Gericht zu Dilsen. Dieses wurde jedoch von Wilhelm Clingeler vor dem Kuringer Lehnssaal unter Berufung auf die angebliche Zugehörigkeit des „Kirchfeldgens“ zum Lehnsgut „Raekelshoff“ und dessen Exemtion vom Zehnten als iudex incompetens abgelehnt. Der Appellat erscheint nicht am RKG; mit Urteil vom 5.10.1744 wird auf Rufen erkannt.
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Die Appellanten wenden sich gegen ein durch Wilhelm Clingeler am Kuringer Lehnssaal in der Auseinandersetzung um den großen und kleinen Zehnten vom sogenannten „Kirchfeldgen“ außerhalb von Eisden erwirktes mandatum manutentionis et inhibitionis. Der Zehnte zu Eisden stehe zu zwei Dritteln dem Stift Thorn und zu einem Drittel dem Pfarrer von Eisden zu. Der Appellat habe jedoch seit 1738 die Zahlung verweigert. Die Appellanten wandten sich wegen des ausständigen Zehnten an das Gericht zu Dilsen. Dieses wurde jedoch von Wilhelm Clingeler vor dem Kuringer Lehnssaal unter Berufung auf die angebliche Zugehörigkeit des „Kirchfeldgens“ zum Lehnsgut „Raekelshoff“ und dessen Exemtion vom Zehnten als iudex incompetens abgelehnt. Der Appellat erscheint nicht am RKG; mit Urteil vom 5.10.1744 wird auf Rufen erkannt.
AA 0648, 238 - T 1683
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 18. Buchstabe T
1744-1746 (1667-1744)
Enthaeltvermerke: Kläger: Kapitel des Stifts Thorn und Johann Laurentius von der Meer, Pfarrer zu Eisden (B), als decimatores von Eisden, (Bekl.) Beklagter: Wilhelm Clingeler, Eisden, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Wilhelm Maximilian Brack 1744 - Subst.: Lic. J. W. Weylach Prokuratoren (Bekl.): — Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kuringer Lehnssaal 1740-1743 - 2. RKG 1744-1746 (1667-1744) Beweismittel: Am Gericht von Dilsen eingereichte Klageschrift des Kapitels von Thorn und des Pfarrers von Eisden gegen Wilhelm Clingeler, 1739 (Q 11). Verzeichnis der Grenzen des Zehnten von Eisden, 1667 (Q 17). Visitatio und renovatio der Grenzen des Zehnten von Eisden, 1723 (Q 18). Zeichnerische Darstellung der Grenzen des Zehnten von Eisden (Q 20). Beschreibung: 4,5 cm, lose, 130 Bl., Q 1-23, 1 Beilage; die Originalurkunde Q 1 wurde der Akte entnommen.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:40 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht, Maastricht AA 0648 (Bestand)
- 18. Buchstabe T (Gliederung)