Wolf von Ehingen verkauft den ehrbaren und bescheidenen Schultheiß und Richtern des geschworenen Gerichts des Dorfes Gruol, bei Haigerloch gelegen, als Vertreter der Muttergottes und des hl. Clemens in dem genannten Dorfe seinen 4. Teil des großen und kleinen Zehnten zu Gruol mit allen Rechten, Nutzungen und allem Zubehör für 300 rheinische Gulden, deren Empfang er bestätigt. Als Bürgen stellt er die strengen und festen Georg von Ehingen, Ritter, und Burkhard von Ehingen, seine Brüder. Wenn einer der beiden Bürgen ausfällt, soll er einen anderen Bürgen stellen. Wenn Wolf die Zehnten nicht herausgibt, sollen sich die Käufer an die Bürgen halten und diese nach Rottenburg oder Haigerloch - je nach Willen der Bürgen - bestellen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner