Wolf von Ehingen verkauft den ehrbaren und bescheidenen Schultheiß und Richtern des geschworenen Gerichts des Dorfes Gruol, bei Haigerloch gelegen, als Vertreter der Muttergottes und des hl. Clemens in dem genannten Dorfe seinen 4. Teil des großen und kleinen Zehnten zu Gruol mit allen Rechten, Nutzungen und allem Zubehör für 300 rheinische Gulden, deren Empfang er bestätigt. Als Bürgen stellt er die strengen und festen Georg von Ehingen, Ritter, und Burkhard von Ehingen, seine Brüder. Wenn einer der beiden Bürgen ausfällt, soll er einen anderen Bürgen stellen. Wenn Wolf die Zehnten nicht herausgibt, sollen sich die Käufer an die Bürgen halten und diese nach Rottenburg oder Haigerloch - je nach Willen der Bürgen - bestellen
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Wolf von Ehingen verkauft den ehrbaren und bescheidenen Schultheiß und Richtern des geschworenen Gerichts des Dorfes Gruol, bei Haigerloch gelegen, als Vertreter der Muttergottes und des hl. Clemens in dem genannten Dorfe seinen 4. Teil des großen und kleinen Zehnten zu Gruol mit allen Rechten, Nutzungen und allem Zubehör für 300 rheinische Gulden, deren Empfang er bestätigt. Als Bürgen stellt er die strengen und festen Georg von Ehingen, Ritter, und Burkhard von Ehingen, seine Brüder. Wenn einer der beiden Bürgen ausfällt, soll er einen anderen Bürgen stellen. Wenn Wolf die Zehnten nicht herausgibt, sollen sich die Käufer an die Bürgen halten und diese nach Rottenburg oder Haigerloch - je nach Willen der Bürgen - bestellen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 1 Nr. 42
Rep. X, C 3, Nr. 2 (Kasten E, Fach 40 (durchgestrichen, dafür rot:) B 25)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 1 Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urkunden
Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urkunden >> 1. Urkunden
1468 Juni 20 (1468 Juni 20 (Mo v. Johannes))
Urkunden
Siegler: Siegelankündigung: Aussteller; Siegelankündigung: die beiden Bürgen
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Abschrift [17. Jh.], 4 Blatt||auf dem inneren Umschlag: 199/6
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Abschrift [17. Jh.], 4 Blatt||auf dem inneren Umschlag: 199/6
Ehingen, Burkhard von
Ehingen, Georg von; Ritter
Ehingen, Wolf von
Ehingen: Rottenburg am Neckar TÜ
Gruol, Haigerloch BL
Haigerloch BL
Rottenburg am Neckar TÜ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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