Die Grafen Otto, Hermann, Ludwig und Conrad von Everstein genehmigen mit dem Kapitel des Stifts und der Bürgerschaft von Hameln, daß die Kirche zu Fulda, deren getreue Söhne sie seien, so lange die Einkünfte der Hameleschen Propstei genießen, bis daß die während mehrerer Jahre erlittenen Einbußen ersetzt sein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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