Zum Zusammenhang vgl. RKG 318 (B 734/2785). Das Hofgerichtsverfahren wurde angesichts eines bereits anhängigen und weiterer zu erwartender Verfahren von Gläubigern auf Einweisung in die Güter zur grundsätzlichen Entscheidung eingeleitet.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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