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Friedrich [III.], Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, bestätigt, dass Arndt Werner von der Hagen auf Baumgarten seinen Schwestern Marie Elisabeth und Ursula Hedwig 1.600 Taler schuldig sei und ersterer laut Urteil des Kammergerichts vom 3. Juni 1693 zusätzlich jährlich 50 Taler zahlen müsse; sollten die beiden heiraten, hat der von der Hagen ihnen binnen eines Jahres jeweils 800 Taler auszuzahlen, die er aus der Verpfändung seines Gutes Baumgarten samt allen Zubehörungen bezieht. "gegeben zu Cölln an der Spree, am Siebenden Junii, Nach Christi [...] Geburth, im Eintausendt, Sechshundert Fünff und Neunzigsten Jahre"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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