Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg verschreibt seinem Rat Johann Friedrich von Löben die Anwartschaft auf 20.000 Reichstaler aus demnächst anfallenden Lehngütern, wobei aber die Expectanzen des Geheimen Rates Conrad von Burgsdorf und des Mühlenhauptmanns Zacharias Wilhelm von Götzen sowie andere Anwartschaften den Vorrang haben sollen. angekündigtes Kammersekretsiegel mit dem unteren Rand der Urkunde abgeschnitten

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