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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 M
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien >> Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster
1101-1793
Inhalt und Bewertung
Die Urkunden betreffen bayerische und vorarlbergische Orte, darunter eine größere Anzahl von Urkunden betreffend Wohmbrechts (Gem. Hergatz, Lkr. Lindau). Dabei sind auch Urkunden der Reichsherrschaften Blumenegg und Feldkirch. Sie wurden 1997 im Rahmen des bayerisch-baden-württembergischen Beständeausgleichs vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv übergeben.
1. Überlieferung: Die Weingartener Urkunden der Münchener Ablieferung erwuchsen aus den vom Kloster erworbenen Herrschaften und Gütern in Vorarlberg und im bayerischen Allgäu, hauptsächlich der Reichsherrschaft Blumenegg, des ehemaligen Johanniterstifts bzw. späteren Priorats St. Johann in Feldkirch sowie der Herrschaft Wohmbrechts bei Wangen im Allgäu. Blumenegg gehörte von 1614 bis 1802 zu Weingarten. Die in den Urkunden verschiedentlich auch als Grafschaft bezeichnete Herrschaft im Walgau umfaßte das östlich von Feldkirch gelegene Große Walsertal und das Mündungsgebiet der Lutz mit den Gemeinden Bludesch, Thüringen, Ludesch, Thüringerberg, Sonntag, Raggal, Blons und St. Gerold (letztere seit 1648 im Besitz des Schweizer Stifts Einsiedeln). Die ursprünglich rätoromanische Bevölkerung wurde vermehrt durch die seit etwa 1400 einwandernden Walser, die ein eigenes Gericht erhielten. Die Herrschaft befand sich seit 1265 im Besitz der Grafen von Werdenberg, seit 1416 der Freiherren von Brandis und seit 1510 der Grafen von Sulz, die sie während der Amtszeit des aus Bregenzer Familie stammenden Abts Georg Wegelin (1587-1627) an Weingarten verkauften. 1802 kam sie durch den Reichsdeputationshauptschluß an Nassau-Oranien-Dillenburg, 1804 durch den Lindauer Vertrag an Österreich, 1805 mit dem Preßburger Frieden an Bayern und 1814 endgültig wieder an Österreich. Das ehemalige Johanniterstift Feldkirch erwarb Weingarten 1610 und wandelte es in ein Priorat um. Es diente im Dreißigjährigen Krieg einem großen Teil des Konvents als Zuflucht. 1695 wurde das Priorat an die Stadt Feldkirch verkauft und ging bald darauf in den Besitz des Klosters Ottobeuren über. Die Herrschaft Wohmbrechts befand sich ursprünglich im Besitz des Klosters St. Gallen und eines örtlichen Dienstmannengeschlechts, später war es meist in den Händen des Wangener und Ravensburger Patriziats. Weingarten erwarb Burg und Vogtei 1551 von den Hinderofen, verkaufte aber schon 1613 wieder an die Reichsstadt Wangen, welche die Hochgerichtsbarkeit innehatte. Neben den genannten größeren Besitzungen hatte Weingarten Liegenschaften in bzw. bei Bregenz und Feldkirch, ferner Güter bei Altenburg und Alprechte in der ehemals königseggischen Grafschaft Rothenfels bzw. Herrschaft Oberstaufen. Die urkundliche Überlieferung der genannten Gebiete gelangte nach der Säkularisation teilweise (Blumenegg und Feldkirch, auch Bregenz) nach Wien, von wo sie an Bayern ausgeliefert wurde ("österreichische Extradita"). Die Urkunden betreffend den Besitz in den heutigen Landkreisen Lindau und Oberallgäu kamen ebenfalls nach München. Von dort wurden sie 1997 im Rahmen des Beständeausgleichs mit Bayern vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. Eine weitere Urkunde (U 203, vormals 254 a) wurde am 5. März 2007 nachgeliefert. Einige Urkunden der Abgabe stammen aus dem Staatsarchiv Neuburg an der Donau. Einzelne Urkunden mit Betreffen zu Vorarlberg und Wohmbrechts waren in Weingarten verblieben. Sie sind in den Teilbeständen B 522 I und III (früher Staatsarchiv Ludwigsburg) verzeichnet.
2. Verzeichnung: Bisher waren die Urkunden durch ein in München entstandenes, 66 Blatt umfassendes Bandrepertorium erschlossen, in dem ursprünglich neben den Urkunden des Klosters Weingarten auch solche der Reichsstadt Wangen im Allgäu verzeichnet waren. Den Kern dieses Findbuchs bildet ein maschinenschriftliches, 18 Blatt umfassendes Verzeichnis (Bl. [16-33]) von "Urkunden der Reichsherrschaft Blumenegg u. Feldkirch", in dem österreichische Extradita unter Nr. 3735-3925 aufgeführt sind. Vereinzelt sind Urkunden gestrichen und nicht in der Abgabe enthalten. Um ein weiteres österreichisches Extraditum handelt es sich bei der Urkunde U 112 (vormals 134), die auf einem Auszug eines maschinenschriftlichen Verzeichnisses mit der Seitenbezeichnung 8 verzeichnet ist (Bl. [34]). Vor der Liste der Extradita (Bl. [1-16]) findet sich ein Auszug aus einem handschriftlichen Repertorium mit Urkunden des Gerichts Weiler (Weiler-Simmerberg) im Kreis Lindau am Bodensee mit den laufenden Nummern 63-120, danach (Bl. [35-65]) ein gleichermaßen handschriftlicher Auszug von Urkunden des Gerichts Lindau unter der Überschrift "Wohmbrechts" mit den laufenden Nummern 134-245. Eine Reihe von Betreffen dieser Serie wurden durch Stempel der Reichsstadt Wangen zugewiesen. Am Schluß des Altrepertoriums (Bl. [66]) ist eine maschinenschriftliche Liste von elf Urkunden beigefügt, die teils die Herren von Sulz bzw. die Stadt Tiengen am Hochrhein und den Klettgau betreffen, teils Vorarlberg und Allgäuer Orte außerhalb des Kreises Lindau. Die aus verschiedenen Serien hervorgegangenen Urkunden wurden bis zur Nr. 213 (neu) fortlaufend in chronologischer Reihenfolge durchnumeriert, wodurch die ältere lokale Differenzierung im wesentlichen aufgelöst wurde. Danach folgen einige vermischte Urkunden, bis von U 219-235 (neu) die kaiserlichen Lehenbriefe über den Blutbann für die Herrschaft Blumenegg wiederum chronologisch von 1620 bis 1793 verzeichnet werden. Nach der Abgabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart wurden die Urkunden unter Beibehaltung der vorgefundenen chronologischen Ordnung im Rahmen eines von der Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg finanzierten Projekts im Jahr 2013 neu verzeichnet. 68 mit eigener Signatur versehene Papierurkunden wurden entnommen und als Nachtrag dem Bestand B 522 Akten angefügt (Nummern 2386-2453). Den Pergamenturkunden beigelegte Papierurkunden wurden belassen und bei der entsprechenden Urkunde vermerkt bzw. verzeichnet. Die Verzeichnung erfolgte im übrigen nach den Grundsätzen, die in den Findbüchern zu den Beständen B 522 I und III näher ausgeführt sind. Für die Urkunden vor 1300 wird in den Vermerken auf die Verzeichnung im Württembergischen Urkundenbuch (http://www.wubonline.de) verwiesen. Nach der Verzeichnung wurden die Urkunden im Rahmen des Landesrestaurierungsprogramms von Regina Eberhardt in säurefreie Taschen umverpackt und beschriftet.
3. Inhalt: Der Bestand umfaßt 235 Pergamenturkunden mit 5 laufenden Metern. Die älteste Urkunde betrifft die Übergabe einer "Cella" in Buchhorn an das Kloster durch einen Welfen, angeblich aus dem Jahr 1101, in Wahrheit wohl eine Fälschung des späten 12. Jahrhunderts. Aus dem 13. Jahrhundert stammen lediglich zwei montfortische Stiftungsbriefe für das Johanniterstift in Feldkirch. Die jüngste Urkunde ist der letzte Blumenegger Blutbannlehenbrief aus dem Jahr 1793. Der zeitliche Schwerpunkt liegt mit rund 55 % des Materials in der zweiten Hälfte des 16. und der ersten des 17. Jahrhunderts. Aus der zweiten Hälfte des 15. und dem 18. Jahrhundert stammen jeweils gut 20 Urkunden entsprechend knapp 20 %. Nach der örtlichen Verteilung betreffen etwa 60 % der Urkunden Orte des heutigen österreichischen Bundeslands Vorarlberg, 40 % überwiegend das heute bayerische Allgäu und zum kleineren Teil den baden-württembergischen Klettgau. Auf den Walgau bzw. die Herrschaft Blumenegg im allgemeinen entfallen 48 Urkunden, davon 7 auf St. Gerold. Dazu kommen spezielle Betreffe für den unteren Teil der Herrschaft aus den Orten Thüringen/Thüringerberg (19), Ludesch (15), Bludesch (10) sowie Schnifis und Satteins mit je einer Urkunde. Die Walser berühren 5 Urkunden, je 2 die Gemeinden Sonntag und Damüls. Aus dem benachbarten Montafon (Gaschurn und Garnera) stammen 5 Urkunden. Der größte Teil der Feldkircher Pertinenzen entfällt auf das Johanniterstift bzw. Priorat St. Johann mit 19 Urkunden. Dazu kommen je zwei Betreffe für die Stadt und Tisis, ein weiterer für die im heutigen Fürstentum Liechtenstein gelegene Herrschaft Schellenberg. Der Raum Bregenz steuert 18 Urkunden bei, davon 5 auf den Schedlerhof und 3 auf Lochau entfallend. Von den Urkunden des bayerischen Allgäus betrifft etwa ein Drittel (32) die südlich von Wangen gelegene Herrschaft Wohmbrechts. Ebenfalls aus dem Kreis Lindau stammen 14 Urkunden für die bei Weiler-Simmerberg liegende Herrschaft Altenburg und 5 für die westlich davon gelegene Pfarrei Hergensweiler. 17 Urkunden enthalten Verfügungen über Alpgüter bei Immenstadt, Oberstaufen und Balderschwang, 10 davon betreffen die Alp Ehrenschwang bei Oberstaufen. Das untere Allgäu ist mit drei Urkunden über die bei Mindelheim liegenden Orte Oberrammingen und Türkheim vertreten. 19 Urkunden dokumentieren die von Weingarten beim Kauf der Herrschaft Blumenegg von den Grafen von Sulz übernommenen Schulden. Darunter befinden sich neben Schuldenverzeichnissen Zinsbriefe von Gläubigern aus Straßburg, Speyer und anderen Orten sowie von der Stadt Waldshut und der Landgrafschaft Klettgau ausgestellte Schuldverschreibungen. Sonderfälle bezüglich der örtlichen Zuweisung liegen vor mit der unechten Urkunde betreffend die Hofener Schenkung an Weingarten (U 1) und einer Urkunde betreffend Völs in Tirol (U 112). Auffällig ist auch das Vorliegen einer Urkunde des Kartäuserordens für den Reichshofrat von Lindenspür als Wohltäter der Kartause Grünau im Spessart (U 203). Der Weg dieses Stücks in das Weingartener Archiv erklärt sich wohl durch den Ankauf des Lindenspürschen Ansitzes in der Herrschaft Blumenegg durch das Kloster im Jahr 1673. Inwiefern das hier lokal nicht zurechenbare Extraditum der österreichischen Quittung für französische Entschädigungszahlungen nach dem Dreißigjährigen Krieg (U 205) Bezug zu Weingarten hat, muß vorerst offenbleiben.
Über 60 % der Urkunden betreffen Rechtsgeschäfte des Liegenschaftsverkehrs einschließlich der Lehenbriefe. Kauf- und Tauschbriefe halten sich mit Leihe- und Lehenurkunden (52 bzw. 54) in etwa die Waage. Unter den Lehenbriefen entfallen 17 auf die Verleihung des Blutbanns in der Herrschaft Blumenegg, 13 auf die Vogtei Wohmbrechts und 9 auf den Weinzehnten in Ludesch. Dazu kommen etwa 30 Zinsverschreibungen und zehn sonstige Betreffe (Quittungen, Leibgedinge u.a.m.). Vorhanden sind ferner sieben Urteilsbriefe weltlicher Gerichte einschließlich eines Gantbriefs sowie 20 Güteentscheide, Vergleiche und ähnliche Verträge. Im Bestand befinden sich 10 Notarinstrumente sowie 6 Transskripte bzw. Vidimi. Die Zehntsachen nicht eingerechnet tragen kirchenrechtliche Urkunden mit etwa 15 % zum Urkundenaufkommen bei, darunter zehn betreffend fromme Stiftungen und Seelgeräte. Der Rest entfällt auf Urteile geistlicher Gerichte, päpstliche und andere Kommissionen, namentlich aus Anlaß des Erwerbs des Feldkircher Johanniterhauses (U 141), Investitursachen, Kirchen- und Altarweihe u.ä. Von grundsätzlicher Bedeutung für die kirchenrechtlichen Zuständigkeiten ist der Vergleich Weingartens mit dem Bistum Chur über die Exemtion des Feldkircher Hauses und die bischöfliche Gewalt über die Blumenegger Pfarreien (U 223). Der Kauf eines Wegelinschen Guts zur Errichtung eines Weingartener Priorats in Bregenz führte zu einem Vertrag mit dem Kloster Mehrerau betreffend die Eingrenzung der Befugnisse des geplanten Priorats (U 160).
Der Bestand vereinigt eine Reihe wichtiger Dokumente über den Erwerb oder Verlust der einschlägigen Weingartener Herrschaften bzw. deren verfassungsmäßige Ausgestaltung. Sie regeln etwa den Übergang des Besitzes der Herrschaft Blumenegg von den Grafen von Sulz an das Kloster (U 145), enthalten Güterverzeichnisse (U 147) und ein Verzeichnis der übernommenen Schulden mit den Namen der sulzischen Gläubiger (U 215/216, 218), schließlich die Quittung der Grafen (U 155). Urkundlich belegt ist ferner der Verkauf von Wohmbrechts an die Reichsstadt Wangen (U 142), der Kauf der altenburgischen Güter (U 220) und der des von der Haldenschen adeligen Ansitzes in Blumenegg (U 206, 212). Die mit den erworbenen Herrschaften in das Weingartener Archiv gelangten Urkunden reichen freilich oft weiter zurück, was namentlich für das Feldkircher Johanniterhaus mit den montfortischen Stiftungen des 13. Jahrhunderts gilt. Auch die inneren Verhältnisse der Erwerbungen sind schon lange vor dem Kaufdatum dokumentiert, etwa die Bestätigung der Walserfreiheiten seitens der Herren von Brandis (U 18) oder deren Vergleich mit der Gemeinde Schnifis über Wildbann und Beholzungsrecht (U 29), beides aus dem 15. Jahrhundert. Am häufigsten haben Streitigkeiten über die Besteuerung urkundlichen Niederschlag gefunden, und zwar sowohl betreffend das Verhältnis der Walser zu den übrigen Blumengger Steuerpflichtigen (U 34, 46, 49, 50) wie auch die Gotteshausleute von St. Gerold (U 193) und generell die Blumenegger selbst belangend, die jahrhundertelang auf einer Pauschalierung ("Schnitzung") ihrer Steuern bestanden (U 197, 202). Auch andernorts wurden Verträge über die Besteuerung Weingartener bzw. in weingartischen Gebieten gelegener Güter erforderlich, so bei der Mühle in Rankweil (U 195), den altenburgischen Gütern (U 179) oder den adeligen Häusern der Herren von der Halden (U 196, 199). Wenige Jahre nach dem Erwerb Blumeneggs kam es zu Streitigkeiten mit dem Stift Einsiedeln über die Stellung von St. Gerold, die im Dreißigjährigen Krieg zu wiederholten Protestationen Weingartens führten (U 170/171, 194), bis im Jahr 1648 durch Austausch von Untertanen und Einräumung der Obrigkeit an Einsiedeln ein Ausgleich zwischen den beiden Gotteshäusern geschaffen werden konnte (U 200/201). Ein Vertrag aus der sulzischen Zeit weist jedoch schon auf ältere Auseinandersetzungen mit Einsiedeln hin (U 86). Wegen des gemeinschaftlichen Jagens in den Bannwäldern zwischen Damüls und Sonntag wurde 1626 ein Vertrag mit den österreichischen Behörden in Feldkirch erforderlich (U 186), ein weiterer mit der Landschaft des Gerichts Rankweil-Sulz wegen des Weingartener Beitrags zu einem Brückenbau (U 164). Von rechtsgeschichtlicher Bedeutung sind die Dorfordnung der Herren von Brandis für die Gemeinden Ludesch, Thüringen und Bludesch von 1506 (U 54) sowie die Alpordnung für die Alpe Ehrenschwang von 1582 (U 114), jeweils mit kultur- und wirtschaftsgeschichtlich aufschlußreichen Bestimmungen über Waldnutzung, alpine Viehwirtschaft, Flößerei u.a.m.
4. Inserte und Vorsignaturen: Die in Transskripten, Vidimierungen, Urteilsbriefen und anderen Urkunden enthaltenen Inserte sowie beigelegte Papierurkunden wurden unter dem Datum des Transskripts bzw. der Haupturkunde verzeichnet, in der Regel nur mit Kurzregest. Diese Einträge können mittels des chronologischen Verzeichnisses am Ende dieses Abschnitts aufgesucht werden. Nicht in das Verzeichnis aufgenommen wurden jene Leihereverse, in denen ein unter demselben Datum oder kurz davor ausgestellter Leihebrief inseriert wurde. Als Vorsignaturen werden nachgewiesen die fortlaufenden, der chronologischen Folge entsprechenden Nummern des Münchener Repertoriums (erste Vorsignatur), die älteren Signaturen der einzelnen Bestandteile wie der österreichischen Extraditionen bzw. der Gerichtsurkunden (zweite Vorsignatur), eine maximal fünfstellige rote Nummer (dritte Vorsignatur) sowie eine aus der Klosterzeit stammende Faszikel/Nummern Bezeichnung (vierte Vorsignatur). Einzelne Buchstaben und Nummern wurden nicht vermerkt. Chronologisches Verzeichnis der inserierten und beiliegenden Urkunden Datum Aussteller Bestellnummer 1382.06.29 Abt und Konvent von Weingarten 19 1414.11.11 St. Johann in Feldkirch 214 1422.11.26 Wolfhard von Brandis 21 1431.12.26 Kaiser Sigismund 183 1439.02.12 Graf Hans von Tengen 214 1453.11.16 Rudolf von Riedberg 214 1454.02.04 Kaiser Friedrich III. 183 1465.03.07 Hofgericht Rottweil 183 1465.05.11 Papst Paul II. 143 1466.10.21 Jörg Tschütscher von Bludenz 214 1492.10.16 Kaiser Friedrich III. 184 1501.01.25 Gericht Nüziders 49 1571.06.21 Abt von Einsiedeln 86 1613.08.08 Papst Paul V. 146 1613.08.08 Papst Paul V. 217
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Spahr, Gebhard: Weingarten und Blumenegg, in: Blumenegg 1804-1979. Festschrift zum 175. Jahrestag der Vereinigung Blumeneggs mit Österreich, bearb. von Franz-Heinz Erne, Thüringen 1979, S. 38-49
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Tschaikner, Manfred (Bearb.): 200 Jahre Blumenegg bei Österreich (1804-2004) (Ausstellungskataloge des Vorarlberger Landesarchivs 11), Bregenz 2004
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Welti, Ludwig; Vonbank, Elmar: Land Vorarlberg, in: Alpenländer mit Südtirol, hg. von Franz Huter (Handbuch der historischen Stätten Österreich, 2. Band), 2. Aufl., Stuttgart 1978, S. 433-472
Welti, Ludwig: Das Haus der Abtei in Bludenz, in: Festschrift zur 900-Jahrfeier, S. 167-170
Abkürzungen:
abg. abgegangen
besch. beschädigt
Bl(l). Blatt (Blätter)
d Denar (Pfennig)
d.J. der Jüngere
Dép. Département
Dr. Doktor
etc. et cetera
Extr. Extradita
fasc. fasciculus (Faszikel)
fl Florenus (Gulden)
fo. Folio (Blatt)
geb. geborene
gen. genannt
GU Gerichtsurkunde
h Heller
HSTA Hauptstaatsarchiv
Kt. Kanton
lb libra (Pfund)
n. numerus (Nummer)
o.g. oben genannt
öst. österreichisch
rest. restauriert
rh rheinisch
ß Schilling
S. Siegel
St. Sankt
STA Staatsarchiv
U Urkunde
verst. verstorben
WUB Württembergisches Urkundenbuch
KFZ-Kennzeichen:
A Augsburg
BC Biberach
BL Zollernalbkreis
DLG Dillingen an der Donau
DON Donau-Ries
FN Bodenseekreis
FR Breisgau-Hochschwarzwald
GZ Günzburg
KN Konstanz
KO Koblenz
LI Lindau (Bodensee)
M München
MM Memmingen
MN Unterallgäu
MS Münster in Westfalen
MSP Main-Spessart
OA Oberallgäu
OAL Ostallgäu
OG Ortenaukreis
PA Passau
RV Ravensburg
RW Rottweil
SIG Sigmaringen
SP Speyer
SR Straubing
TÜ Tübingen
TUT Tuttlingen
UL Alb-Donau-Kreis
VS Schwarzwald-Baar-Kreis
WT Waldshut
WÜ Würzburg
A Österreich
AL Albanien
CH Schweiz
CZ Tschechien
F Frankreich
FL Fürstentum Liechtenstein
I Italien
M Malta
NL Niederlande
SK Slowakei
SYR Syrien