Arbeitsamt Göttingen (Bestand)
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NLA HA, Nds. 1311 Göttingen
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.14 Bund >> 1.14.3 Arbeit und Soziales >> 1.14.3.2 Untere Bundesbehörden >> 1.14.3.2.1 Arbeitsämter
1953-1981
Enthält: Verwaltungsakten, Personalbemessung, Arbeitslosenmeldungen
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur Geschichte der übergeordneten Landesarbeitsämter bzw. Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1310 sowie das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Arbeitsämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g280 ).
Das Arbeitsamt Göttingen wurde 1928 infolge der Errichtung einer Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen und unterstand dem Landesarbeitsamt Niedersachsen. Eine neue Grundlage seiner Tätigkeit fand das Arbeitsamt Göttingen durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952, das den Aufbau der Bundesanstalt als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehend aus Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern festlegte.
Infolge des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) wurde das Arbeitsamt Göttingen zum 1. Januar 2004 in Agentur für Arbeit Göttingen umbenannt. Als solche ist sie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (zuvor Landesarbeitsamt Niedersachsen) zugeordnet und Teil der Bundesagentur für Arbeit, die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in höchster Instanz der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Göttingen erstreckt sich weitgehend auf die Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz. In den 1970er Jahren gehörte auch der Landkreis Einbeck und Teile des Landkreises Holzminden dazu. Ausgenommen waren in den 1990er und Anfang der 2000er Jahren die Gemeinden Kreiensen und Bad Gandersheim, die dem Arbeitsamt Hildesheim bzw. zum Arbeitsamt Goslar unterstanden. Ebenso gehörte die Samtgemeinde Walkenried und die Gemeinden Bad Grund, Badenhausen, Gittelde und Windhausen zum Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes Goslar. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Zuständigkeitsbezirks der Arbeitsagentur Göttingen erfolgt über die Hauptagentur in Göttingen und Agenturen für Arbeit in Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Northeim, Osterode am Harz und Uslar, die bereits zuvor als Nebenstellen existierten.
Über die allgemeinen Tätigkeiten einer Arbeitsagentur hinaus nimmt die Agentur für Arbeit Göttingen mit dem Landkreis Northeim seit 2005 Aufgaben nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) wahr, indem es ein Jobcenter als gemeinsame Einrichtung unterhält. Vertreten ist das Jobcenter mit Geschäftsstellen in Northeim, Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 15. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Die archivische Zuständigkeit wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.
Vgl. zudem den Abschlussbericht "Bewertung der elektronischen Akten im SGB III-Bereich und in den Familienkassen" der Arbeitsgruppe "Arbeitsverwaltung" der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom Februar 2014.
Für das Schriftgut des Arbeitsamts bzw. der Agentur für Arbeit Göttingen bis 1978 ist das NLA Hannover zuständig, für die Zeit ab 1978 das NLA Wolfenbüttel.
Bestandsgeschichte: Stand: 15. Juli 2015
Findmittel: EDV-Findbuch 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur Geschichte der übergeordneten Landesarbeitsämter bzw. Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1310 sowie das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Arbeitsämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g280 ).
Das Arbeitsamt Göttingen wurde 1928 infolge der Errichtung einer Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen und unterstand dem Landesarbeitsamt Niedersachsen. Eine neue Grundlage seiner Tätigkeit fand das Arbeitsamt Göttingen durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952, das den Aufbau der Bundesanstalt als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehend aus Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern festlegte.
Infolge des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) wurde das Arbeitsamt Göttingen zum 1. Januar 2004 in Agentur für Arbeit Göttingen umbenannt. Als solche ist sie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (zuvor Landesarbeitsamt Niedersachsen) zugeordnet und Teil der Bundesagentur für Arbeit, die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in höchster Instanz der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Göttingen erstreckt sich weitgehend auf die Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz. In den 1970er Jahren gehörte auch der Landkreis Einbeck und Teile des Landkreises Holzminden dazu. Ausgenommen waren in den 1990er und Anfang der 2000er Jahren die Gemeinden Kreiensen und Bad Gandersheim, die dem Arbeitsamt Hildesheim bzw. zum Arbeitsamt Goslar unterstanden. Ebenso gehörte die Samtgemeinde Walkenried und die Gemeinden Bad Grund, Badenhausen, Gittelde und Windhausen zum Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes Goslar. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Zuständigkeitsbezirks der Arbeitsagentur Göttingen erfolgt über die Hauptagentur in Göttingen und Agenturen für Arbeit in Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Northeim, Osterode am Harz und Uslar, die bereits zuvor als Nebenstellen existierten.
Über die allgemeinen Tätigkeiten einer Arbeitsagentur hinaus nimmt die Agentur für Arbeit Göttingen mit dem Landkreis Northeim seit 2005 Aufgaben nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) wahr, indem es ein Jobcenter als gemeinsame Einrichtung unterhält. Vertreten ist das Jobcenter mit Geschäftsstellen in Northeim, Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 15. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Die archivische Zuständigkeit wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.
Vgl. zudem den Abschlussbericht "Bewertung der elektronischen Akten im SGB III-Bereich und in den Familienkassen" der Arbeitsgruppe "Arbeitsverwaltung" der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom Februar 2014.
Für das Schriftgut des Arbeitsamts bzw. der Agentur für Arbeit Göttingen bis 1978 ist das NLA Hannover zuständig, für die Zeit ab 1978 das NLA Wolfenbüttel.
Bestandsgeschichte: Stand: 15. Juli 2015
Findmittel: EDV-Findbuch 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
0,9
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST
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- Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik)
- Gliederung (Archival tectonics)
- 1 Staatliche Bestände (Archival tectonics)
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- 1.14.3 Arbeit und Soziales (Archival tectonics)
- 1.14.3.2 Untere Bundesbehörden (Archival tectonics)
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