Arbeitsamt Göttingen (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA HA, Nds. 1311 Göttingen
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.14 Bund >> 1.14.3 Arbeit und Soziales >> 1.14.3.2 Untere Bundesbehörden >> 1.14.3.2.1 Arbeitsämter
1953-1981
Enthält: Verwaltungsakten, Personalbemessung, Arbeitslosenmeldungen
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur Geschichte der übergeordneten Landesarbeitsämter bzw. Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1310 sowie das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Arbeitsämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g280 ).
Das Arbeitsamt Göttingen wurde 1928 infolge der Errichtung einer Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen und unterstand dem Landesarbeitsamt Niedersachsen. Eine neue Grundlage seiner Tätigkeit fand das Arbeitsamt Göttingen durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952, das den Aufbau der Bundesanstalt als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehend aus Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern festlegte.
Infolge des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) wurde das Arbeitsamt Göttingen zum 1. Januar 2004 in Agentur für Arbeit Göttingen umbenannt. Als solche ist sie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (zuvor Landesarbeitsamt Niedersachsen) zugeordnet und Teil der Bundesagentur für Arbeit, die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in höchster Instanz der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Göttingen erstreckt sich weitgehend auf die Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz. In den 1970er Jahren gehörte auch der Landkreis Einbeck und Teile des Landkreises Holzminden dazu. Ausgenommen waren in den 1990er und Anfang der 2000er Jahren die Gemeinden Kreiensen und Bad Gandersheim, die dem Arbeitsamt Hildesheim bzw. zum Arbeitsamt Goslar unterstanden. Ebenso gehörte die Samtgemeinde Walkenried und die Gemeinden Bad Grund, Badenhausen, Gittelde und Windhausen zum Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes Goslar. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Zuständigkeitsbezirks der Arbeitsagentur Göttingen erfolgt über die Hauptagentur in Göttingen und Agenturen für Arbeit in Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Northeim, Osterode am Harz und Uslar, die bereits zuvor als Nebenstellen existierten.
Über die allgemeinen Tätigkeiten einer Arbeitsagentur hinaus nimmt die Agentur für Arbeit Göttingen mit dem Landkreis Northeim seit 2005 Aufgaben nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) wahr, indem es ein Jobcenter als gemeinsame Einrichtung unterhält. Vertreten ist das Jobcenter mit Geschäftsstellen in Northeim, Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 15. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Die archivische Zuständigkeit wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.
Vgl. zudem den Abschlussbericht "Bewertung der elektronischen Akten im SGB III-Bereich und in den Familienkassen" der Arbeitsgruppe "Arbeitsverwaltung" der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom Februar 2014.
Für das Schriftgut des Arbeitsamts bzw. der Agentur für Arbeit Göttingen bis 1978 ist das NLA Hannover zuständig, für die Zeit ab 1978 das NLA Wolfenbüttel.
Bestandsgeschichte: Stand: 15. Juli 2015
Findmittel: EDV-Findbuch 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur Geschichte der übergeordneten Landesarbeitsämter bzw. Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1310 sowie das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Arbeitsämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g280 ).
Das Arbeitsamt Göttingen wurde 1928 infolge der Errichtung einer Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen und unterstand dem Landesarbeitsamt Niedersachsen. Eine neue Grundlage seiner Tätigkeit fand das Arbeitsamt Göttingen durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952, das den Aufbau der Bundesanstalt als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehend aus Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern festlegte.
Infolge des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) wurde das Arbeitsamt Göttingen zum 1. Januar 2004 in Agentur für Arbeit Göttingen umbenannt. Als solche ist sie der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (zuvor Landesarbeitsamt Niedersachsen) zugeordnet und Teil der Bundesagentur für Arbeit, die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in höchster Instanz der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Göttingen erstreckt sich weitgehend auf die Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz. In den 1970er Jahren gehörte auch der Landkreis Einbeck und Teile des Landkreises Holzminden dazu. Ausgenommen waren in den 1990er und Anfang der 2000er Jahren die Gemeinden Kreiensen und Bad Gandersheim, die dem Arbeitsamt Hildesheim bzw. zum Arbeitsamt Goslar unterstanden. Ebenso gehörte die Samtgemeinde Walkenried und die Gemeinden Bad Grund, Badenhausen, Gittelde und Windhausen zum Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes Goslar. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Zuständigkeitsbezirks der Arbeitsagentur Göttingen erfolgt über die Hauptagentur in Göttingen und Agenturen für Arbeit in Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Northeim, Osterode am Harz und Uslar, die bereits zuvor als Nebenstellen existierten.
Über die allgemeinen Tätigkeiten einer Arbeitsagentur hinaus nimmt die Agentur für Arbeit Göttingen mit dem Landkreis Northeim seit 2005 Aufgaben nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) wahr, indem es ein Jobcenter als gemeinsame Einrichtung unterhält. Vertreten ist das Jobcenter mit Geschäftsstellen in Northeim, Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 15. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Die archivische Zuständigkeit wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.
Vgl. zudem den Abschlussbericht "Bewertung der elektronischen Akten im SGB III-Bereich und in den Familienkassen" der Arbeitsgruppe "Arbeitsverwaltung" der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom Februar 2014.
Für das Schriftgut des Arbeitsamts bzw. der Agentur für Arbeit Göttingen bis 1978 ist das NLA Hannover zuständig, für die Zeit ab 1978 das NLA Wolfenbüttel.
Bestandsgeschichte: Stand: 15. Juli 2015
Findmittel: EDV-Findbuch 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
0,9
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ