Kaiser Karl IV. verfügt in Bestätigung eines früheren, der Stadt Nürnberg unterm 12. November 1347 verliehenem Privilegs (KA/A Nr. 12), dass, wenn zwei oder drei oder mehr Nürnberger Bürger Münzmeister dortselbst würden, nur einer, der von den übrigen hierzu vorgeschlagen würde, frei von Steuer und Losung sitzen soll; dass die diener des Münzmeisters den Schultheißen gehorsam vor ihm in allen Dingen Recht tun und halten, und um Unzucht und Missetat zu Recht stehen sollen, dass ferner ein jeglicher Zöllner der Stadt Nürnberg Steuer und Losung geben und außerdem von dem Zoll alle Brücken der Stadt zimmern, bessern und bauen soll. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg